Wohngemeinschaft "Hippohaus"

  • Name: Wohngemeinschaft demenziell erkrankter Mitmenschen „Hippo-Haus Nortorf“
  • Ort: 24589 Nortorf, Kieler Straße 2
  • Angebot: Familiäre Hausgemeinschaft mit einem von der Mieter- und Wohngemeinschaft beauftragten Pflege- und Alltagsbetreuungspartner (ganztägig).
    Es handelt sich um eine selbstverantwortlich geführte und betreute Wohn- und Hausgemeinschaft im Sinne des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes.

Ansprechpartner / in

  • Name: Frau Rowina Sell
  • Funktion: Angehörigen-Sprecherin
  • Telefon: 0176 21013656 (Mo.-Fr. von 10.00 – 16.00)
  • Website: www.hippo-haus-nortorf.de
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Beschreibung 

Die selbstverantwortlich von Angehörigen geführte Wohngemeinschaft für demenziell erkrankte Mitmenschen, liegt zentral im Zentrum der mittelholsteinischen Kleinstadt Nortorf.

In der Wohngemeinschaft verfügt jeder der 11 Bewohner/innen über eine eigene kleine altersgerechte und barrierefreie Wohnung (1 Zimmer + Bad/WC/Dusche). Ein großer Wohnbereich und ein Essbereich mit offener Küche werden gemeinschaftlich genutzt. Zu dem Haus gehört ein Außenbereich, der teilweise begrünt wurde und mit Randbeeten, Strandkörben und mehreren Sitzgelegenheiten ausgestattet ist.

Ein von den Angehörigen beauftragter Pflege- und Alltagsbetreuungspartner ist mit seinen Mitarbeiter/innen täglich 24 Stunden im Hause präsent.

In der Wohngemeinschaft werden täglich abwechslungsreiche und frisch zubereitete Speisen angeboten. Frisches Obst und Getränke sowie nachmittags Kaffee und Kuchen ergänzen die täglichen Hauptmahlzeiten.

Die Angehörigengemeinschaft trifft sich in regelmäßigen Abständen zu Gesprächsabenden, um Vorhaben, Anliegen mit dem Pflegedienst oder finanzielle Angelegenheiten zu besprechen. Sie entscheidet über den Neuzugang von Bewohner/innen für eine freigewordene Wohnung.

Die Bewohner/Angehörigen haben die Kosten für Miete und Nebenkosten, Verpflegung und die 24/7 Alltagsbetreuung des Alltagsbetreuungspartners zu tragen.

Individuelle Kosten für pflegerische Maßnahmen und individuelle Unterstützung sind zusätzlich mit dem Pflegepartner zu vereinbaren.

Stand: August 2020

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