Grundlagenwissen
Wer ist gemeint? Menschen mit Pflegebedarf
Menschen mit einem anerkannten Pflegebedarf können Leistungen der Pflegeversicherung nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) beantragen. Diese individuell abgestimmten Hilfen unterstützen die selbstbestimmte Alltagsbewältigung, zum Beispiel durch Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe im Haushalt oder zusätzliche Betreuungsangebote. Die Pflegeleistungen können dabei beispielsweise durch professionelle ambulante Pflegedienste, pflegende Angehörige oder ehrenamtlich Helfende aus dem Umfeld erbracht werden.
KIWA nutzt den Begriff „Menschen mit Pflegebedarf“ und meint damit Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder diese in naher Zukunft voraussichtlich in Anspruch nehmen werden.
Vielfältige Wohnsituationen und der Auftrag von KIWA
Die Wohnsituationen von Menschen mit Pflegebedarf sind vielfältig und hoch individuell. Oft haben der erforderliche Unterstützungsbedarf und die pflegerischen Ressourcen aus dem nahen sozialen Umfeld einen großen Einfluss auf die gewählte Wohnform. Manche Menschen mit Pflegebedarf wohnen alleine, mit ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner oder mit der Familie. Andere leben in Wohngemeinschaften zusammen mit weiteren Menschen, die ebenfalls Pflegeleistungen beziehen – hier setzt KIWA an.
Das Angebot in diesem Bereich ist zweckgebunden und richtet sich an ambulant betreute Wohngemeinschaften oder entsprechende Gründungsvorhaben in Schleswig-Holstein mit mindestens drei Personen, die ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. KIWAs Auftrag erstreckt sich innerhalb der ambulant betreuten Wohnformen rein auf diese Wohngemeinschaften. Zum Alleinwohnen mit Pflegeleistungen berät KIWA nicht.
Formen ambulant betreuter Wohngemeinschaften
Die Demenz-WG (Ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz)
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz leben in der Regel acht bis zwölf Personen mit Pflegebedarf gemeinschaftlich zusammen. Die Mieterinnen und Mieter verfügen über ein privates Zimmer als individuellen Rückzugsort, während der eigentliche Lebensmittelpunkt in den geteilten Gemeinschaftsflächen – wie etwa einer großen Wohnküche – liegt.
Rund-um-die-Uhr-Präsenz und flexibler Alltag Charakteristisch für diese Wohnform ist ein familiäres Umfeld, das sich konsequent an den noch vorhandenen Ressourcen und Gewohnheiten der dort lebenden Menschen orientiert. Um die notwendige Sicherheit zu bieten, ist in Demenz-WGs eine 24-stündige Betreuungspräsenz üblich. Dafür bündelt die Mietergemeinschaft ihre Leistungen und beauftragt gemeinschaftlich einen frei wählbaren ambulanten Pflegedienst. Diese ständige Anwesenheit des Personals erlaubt es, Pflegemaßnahmen flexibel und ohne Zeitdruck ganz natürlich in den Tagesablauf zu integrieren. Um diese Rund-um-die-Uhr-Präsenz wirtschaftlich verlässlich gewährleisten zu können, hat sich in der Praxis eine Mindestgröße von etwa zehn Personen bewährt.
Hohes Engagement und die Rolle der Angehörigen Da Menschen mit einer fortgeschrittenen Demenz ihre Belange oftmals nicht mehr eigenständig regeln können, übernehmen in der Regel die Angehörigen (als Bevollmächtigte) oder rechtliche Betreuerinnen und Betreuer diese Funktion. Sie schließen sich im sogenannten Mietergremium zusammen, um gemeinsam Entscheidungen über die Haushaltskasse, den Speiseplan oder die Auswahl des Pflegedienstes zu treffen. Das Zusammenleben erfordert daher ein hohes Maß an Engagement und Absprache.
Da das Leben mit Demenz oftmals einen hohen Beratungsbedarf mit sich bringt, ist fachkundige Unterstützung von neutraler Stelle besonders wertvoll. Die KIWA schätzt sich glücklich, das Kompetenzzentrum Demenz hier als starken Netzwerkpartner an ihrer Seite zu wissen. Bei allen spezifischen Fragen rund um die Erkrankung und den Umgang mit Demenz sind Sie dort in den besten Händen. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Rubrik KIWA-Netzwerk.
Rechtliche Gestaltung der Verantwortung (SbStG) Wie die Verantwortung im Alltag konkret zwischen den Angehörigen und dem Pflegedienst aufgeteilt wird, richtet sich in Schleswig-Holstein nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG):
Selbstorganisierte WGs (§ 8 Abs. 2 SbStG): Hier liegt die weitreichende Verantwortung für alle Belange außerhalb der reinen Pflege (z. B. Haushaltsführung, Organisation) vollständig in den Händen der Angehörigen und des Mietergremiums.
Anbieterverantwortete WGs (§ 8 Abs. 1 SbStG): Bei diesem Modell übernimmt der Leistungsanbieter (z. B. der Pflegedienst) einen großen Teil der konzeptionellen und organisatorischen Führung der Wohnform. Dies entlastet die Angehörigen bei alltäglichen häuslichen Pflichten, erfordert aber dennoch eine kontinuierliche Mitwirkung und ein enges Zusammenwirken aller Beteiligten.
Ausführlichere Informationen zum SbStG finden sie im Bereich Rechtsgrundlagen.
Im direkten Vergleich zur Demenz-WG richtet sich diese Form des gemeinschaftlichen Wohnens an Menschen, die zwar Unterstützung und Pflege im Alltag benötigen, aber keine 24-stündige Betreuung erfordern. Die Mieterinnen und Mieter leben selbstbestimmt zusammen, teilen sich eine Wohnung und beauftragen ihre ambulanten Dienstleister sowohl individuell als auch gemeinschaftlich.
Aktiver Alltag und Prävention Der Alltag in diesen Gemeinschaften ist durch gegenseitige Unterstützung und ein hohes Maß an Eigenverantwortung bei den häuslichen Aufgaben geprägt. Ein großer Vorteil dieses Modells ist die verstärkte soziale Interaktion. Das gemeinschaftliche Zusammenleben wirkt Einsamkeit effektiv entgegen und trägt nachweislich zur Prävention von zunehmender Pflegebedürftigkeit bei.
Leichtere Gründung und geringere Kosten Im Vergleich zu Demenz-WGs lassen sich diese Wohngemeinschaften heute wesentlich leichter gründen. Das liegt zum einen am geringeren Personalbedarf: Der Verzicht auf eine kontinuierliche Rund-um-die-Uhr-Präsenz senkt den Pflege- und Betreuungsaufwand erheblich. Das spiegelt sich direkt in deutlich geringeren Kosten für die Mieterinnen und Mieter wider.
Zum anderen gibt es entscheidende bauliche Vorteile: Da die Bewohnerinnen und Bewohner im Brandfall überwiegend zur Selbstrettung in der Lage sind, fallen diese WGs nicht unter die strengen Vorgaben für Sonderbauten. Dadurch lassen sie sich mit deutlich geringeren Investitionskosten direkt in Bestandsimmobilien umsetzen.
Wichtige Einschränkung Bei dieser Wohnform ist jedoch zu beachten, dass Menschen mit einer Demenzerkrankung hier nicht angemessen begleitet werden können. Eine Demenz erfordert eine Betreuungspräsenz, die wiederum die gemeinschaftliche Beauftragung einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung voraussetzen würde.
In neueren Modellen, die bisher vor allem in Hamburg Anwendung finden, etablieren sich Wohnformen für Menschen mit niedrigem Pflegebedarf in Form sogenannter Hausgemeinschaften. Im Gegensatz zur klassischen WG-Struktur verfügt hier jede Person über eine eigene, autonome Wohnung, die komplett mit einer eigenen Küche und einem privaten Bad ausgestattet ist.
Mehr Autonomie und Privatsphäre
Diese Struktur bietet den meist noch recht selbstständigen Bewohnerinnen und Bewohnern ein Höchstmaß an Autonomie. Sie können sich jederzeit in ihre vollständig private Häuslichkeit zurückziehen und ihren Alltag unabhängig gestalten, leben aber dennoch verbindlich als Gemeinschaft unter einem Dach zusammen.
Ein starkes Konzept für das Miteinander
Die räumliche Trennung durch in sich abgeschlossene Wohnungen erfordert jedoch ein gut durchdachtes Konzept, um die gemeinschaftliche Involvierung im Alltag nicht zu verlieren. Das gemeinsame Leben muss aktiv begleitet und gefördert werden, damit der präventive Charakter der Wohnform erhalten bleibt und Vereinsamung vermieden wird.
Ein zentraler Baustein hierfür ist ein Gemeinschaftsraum, der der Gruppe exklusiv zur Verfügung steht. Dies ist auch rechtlich und finanziell bedeutsam: Die aktuelle Gesetzgebung unterstützt den Wunsch nach mehr Autonomie ausdrücklich. So können die Bewohnerinnen und Bewohner auch dann finanzielle Förderungen wie den Wohngruppenzuschlag beanspruchen, wenn sie über eine eigene Küche verfügen – zwingende Voraussetzung dafür ist jedoch das Vorhandensein eben dieses gemeinsam genutzten Raumes als Ort der Begegnung.
Die „Soziale Landwirtschaft“ (auch „Green Care“ genannt) verknüpft landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gartenbauliche Erzeugung mit sozialer und pädagogischer Arbeit. Diese multifunktionale Ausrichtung ermöglicht es Betrieben, sich durch Diversifizierung weiterzuentwickeln und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge im ländlichen Raum.
Die Angebote richten sich an Menschen jeden Alters mit kognitiven, psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen, aber auch an Senioren – mit und ohne Demenzerkrankung. In der Praxis entstehen auf den Höfen so vielfältige Möglichkeiten, die von der refinanzierten Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen über stundenweise Betreuungsangebote bis hin zu Tagespflege- und Wohnangeboten reichen. Menschen mit Unterstützungsbedarf können hier ihren Fähigkeiten entsprechend mitarbeiten und erleben sich im Umgang mit Pflanzen, Tieren und Menschen als produktiv und wertgeschätzt.
Verbindung zum Thema Wohngemeinschaften: Im Kontext innovativer Wohnformen bietet die Soziale Landwirtschaft vielversprechende Perspektiven für ambulant betreute Wohngemeinschaften. Durch die Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude können beispielsweise Wohnangebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf direkt auf einem Bauernhof entstehen. Dies verbindet das Konzept der selbstbestimmten Pflege-WGs, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner ohnehin aktiv in den Alltag eingebunden werden sollen, mit der naturnahen Erlebniswelt und den tagesstrukturierenden Tätigkeiten eines landwirtschaftlichen Betriebes. So können die WGs tief im ländlichen Raum verwurzelt werden, was der Vereinsamung und dem Mangel an sozialen Angeboten entgegenwirkt.
Das Projekt „Green Care“ fungiert hierbei als fachkundige Beratungsstelle und wertvoller Netzwerkpartner der KIWA, mit dem wir in engem Austausch stehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik KIWA Netzwerk
Gemeinschaftliche Wohnprojekte und umgenutzter Wohnraum
Gemeinschaftliche Wohnprojekte bieten hervorragende Rahmenbedingungen, um im Alltag durch die Gemeinschaft besser füreinander zu sorgen und sich gegenseitig zu unterstützen. Eine weitere, sehr praxisnahe Möglichkeit des gemeinsamen Wohnens entsteht, wenn große Wohnungen, die im Laufe des Lebens nur noch von einer einzelnen Person genutzt werden, neu gedacht und in eine Wohngemeinschaft (WG) umgewandelt werden.
Ebenso lassen sich bestehende Wohnimmobilien bei geeigneten Rahmenbedingungen zu gemeinschaftlichen Wohnformen umbauen – wie beispielsweise Bungalows. Hier kann leerstehender Wohnraum gezielt umgenutzt werden, um ein gemeinschaftliches Zusammenleben zu fördern und gleichzeitig gegenseitige Unterstützung bei einem niedrigen Pflegebedarf zu ermöglichen.
Hinweis zu unserem Beratungsangebot:
Die KIWA berät ausschließlich zu Wohnformen, bei denen ein Pflegebedarf besteht oder absehbar ist.
Für alle Fragen und Beratungen rund um rein gemeinschaftliche Wohnformen (ohne Pflegebedarf) ist die Landesberatungsstelle gemeinschaftliches Wohnen zuständig. Den direkten Kontakt sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik KIWA-Netzwerk.