Zum Hauptinhalt springen

Grundlagenwissen

Wer ist gemeint? Menschen mit Assistenzbedarf

Menschen mit (drohender) Behinderung können Assistenzleistungen nach dem neunten Sozialgesetzbuch beantragen. Diese individuell abgestimmten Leistungen fördern die selbstbestimmte Alltagsbewältigung, zum Beispiel durch Hilfe im Haushalt, Tagesstrukturierung oder Begleitung zu Hobbys. Assistenzleistungen können zum Beispiel durch professionelle Dienstleister*innen, Angehörige oder andere Personen aus dem Umfeld erbracht werden. Nicht alle Menschen mit Behinderung nutzen Assistenzleistungen nach dem neuen Sozialgesetzbuch. Nicht alle Menschen, die sich Assistenz für den Alltag wünschen, haben rechtlichen Anspruch auf die Leistungen. 

KIWA nutzt den Begriff Menschen mit Assistenzbedarf - und meint damit Menschen, die Assistenzleistungen von der Eingliederungshilfe erhalten oder in naher Zukunft erhalten werden.

Vielfältige Wohnsituationen und der Auftrag von KIWA

Die Wohnsituationen von Menschen mit Assistenzbedarf sind vielfältig und hoch individuell. Oft haben der erforderliche Unterstützungsbedarf und Unterstützungsressourcen aus dem nahen sozialen Umfeld einen großen Einfluss auf die gewählte Wohnsituation. Manche Menschen mit Assistenzbedarf wohnen alleine, mit Partner*in oder mit der Familie. Andere leben in Wohngemeinschaften zusammen mit weiteren Menschen, die Assistenzleistungen bekommen – hier setzt KIWA an.

Das Angebot des Bereichs Menschen mit Assistenzbedarf ist zweckgebunden und richtet sich an Wohngemeinschaften oder entsprechenden Gründungsvorhaben in Schleswig-Holstein mit mindestens drei Personen, die ambulant Assistenzleistungen in Anspruch nehmen. 

Das Angebot in diesem Bereich ist zweckgebunden und richtet sich an ambulant betreute Wohngemeinschaften oder entsprechende Gründungsvorhaben in Schleswig-Holstein mit mindestens drei Personen, die ambulante Assistenzleistung in Anspruch nehmen. KIWAs Auftrag erstreckt sich innerhalb der ambulant betreuten Wohnformen rein auf diese Wohngemeinschaften. Zum Alleinwohnen mit Assistenzleistung berät KIWA nicht.

Formen ambulant betreuter Wohngemeinschaften

Menschen mit und ohne Assistenzbedarf leben zusammen. Die Mitbewohner*innen ohne Assistenzbedarf übernehmen Assistenzleistungen für die weiteren Bewohner*innen. Die Vergütung dafür kann mit der Miete verrechnet werden.

Menschen mit Behinderung leben mit einer Gastfamilie, einer Lebensgemeinschaft oder einer Einzelperson zusammen. Der Alltag wird miteinander geteilt und zusammen gestaltet. Manche Menschen mit Assistenzbedarf nehmen Assistenzleistungen von Dienstleister*innen in Anspruch oder bekommen von der Familie Assistenz gemäß § 80 SGB IX.

Soziale Landwirtschaft bedeutet, den Alltag des Bauernhofs mit Angeboten für Menschen mit Pflege- und/oder Assistenzbedarf zu verbinden. Das können, müssen aber nicht, gemeinschaftliches Wohnen und/oder Assistenz sein. 

Zusammenwohnen mit Familie und anderen Menschen aus dem nahen sozialen Umfeld, Wohnprojekte wie zum Beispiel intergenerationales Wohnen, Hausgemeinschaften mit ambulanten Leistungen und mehr.

Mehrere Menschen mit Assistenzbedarf leben in einer Wohngemeinschaft. Sie wählen einzeln oder gemeinsam einen oder mehrere Dienstleister*innen, die individuell abgestimmte Leistungen für die Bewohner*innen der WG erbringen. Grundsätzlich kann solch eine WG anbieterorganisiert oder selbstorganisiert sein. Die Gestaltung des Alltags organisiert sich dementsprechend sehr unterschiedlich. Viele dieser Wohngemeinschaften in Schleswig-Holstein sind von Assistenzdienstleister*innen initiiert. 

Wann eine WG anbieterorganisiert und wann selbstorganisiert ist, bestimmt das schleswig-holsteinische Ordnungsrecht im Selbstbestimmungsstärkungsgesetz. Zu den rechtlichen Unterscheidungen und den daraus entstehenden Rechten und Pflichten können Sie mehr in unserer Info Rubrik lesen.